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   BGH, 03.06.1970 - X ZB 6/69   

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https://dejure.org/1970,6356
BGH, 03.06.1970 - X ZB 6/69 (https://dejure.org/1970,6356)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1970 - X ZB 6/69 (https://dejure.org/1970,6356)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1970 - X ZB 6/69 (https://dejure.org/1970,6356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer Erfindung betreffend "Verbesserungen bei galvanischer Vernickelung" zum Patent - Übergehen eines Beweisanzeichens (Technischer Fortschritt) im Rahmen der Beurteilung der Erfindungshöhe - Erteilung eines vom Antrag des Anmelders abweichenden Patents - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1970 - X ZB 6/69
    Eine solche hätte die Anmelderin allenfalls dann erwarten können, wenn sie selber in irgendeinem Stadium des Verfahrens deutlich zum Ausdruck gebracht hätte, daß sie die nachgeordneten Ansprüche als selbständig erfinderisch gewertet zu wissen wünsche und darum notfalls deren selbständige Prüfung auf eigenen Erfindungsgehalt erwarte (BGH GRUR 1964, 697, 698 r. Sp. - Fotoleiter).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98

    Staatsgeheimnis

    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Patents; Voraussetzungen eines

    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 8/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Gebrauchsmusters; Voraussetzungen

    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
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